Ev.-luth. Kirchengemeinde Misburg in Hannover

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Ev.-luth. Kirchengemeinde Misburg

Evang. Kreditgenossenschaft

Ko. 60 22 80   /   BLZ 520 604 10

Verw.-Zweck: Glocke-622

Fragen rund um die Kirchenvorstandswahl

altFrage 1: Wann sind die nächsten Kirchenvorstandswahlen?
Am Sonntag, 18. März 2012
 
Frage 2: Welche Mitglieder hat der Kirchenvorstand?
a) gewählte und berufene Mitglieder
b) Mitglieder kraft Amtes

Frage 3: Wie viele Mitglieder hat der Kirchenvorstand?
Die Zahl der zu wählenden und zu berufenden Kirchenvorsteher/innen hängt von der Anzahl der Kirchenmitglieder in der Gemeinde ab. Für die Kirchengemeinde Misburg wurde die Gesamtzahl der Kirchenvorsteher/innen auf 12 festgelegt, wovon 8 gewählt und 4 berufen werden. Der/die Pastor/innen sind Mitglied kraft Amtes.
 
Frage 4: Wer darf den Kirchenvorstand wählen?
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind.
 
Frage 5: Wer darf gewählt oder berufen werden?
Zur Kirchenvorsteherin oder zum Kirchenvorsteher kann nur gewählt werden, wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde zur Wahl berechtigt und volljährig ist. Berufen werden kann, wer zum Zeitpunkt der Berufung wählbar ist.
 
Frage 6: Wie erfahre ich, wo und wann ich wählen gehen kann?
In der Kirchengemeinde Misburg kann im Wahlbüro "Anderter Str. 42" und "Uhlandstr. 33" gewählt werden. Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 6. Februar 2012 an die Gemeindeglieder versandt.
 
Frage 7: Wie viele Stimmen habe ich?
Die Zahl der Stimmen hängt – ebenso wie die Zahl der Kirchenvorsteher/innen – von der Anzahl der Kirchenmitglieder in der Gemeinde ab. Im Falle von Misburg hat kann jede Wählerin und jeder Wähler bis zu 6 Stimmen abgeben. Die Häufung mehrerer Stimmen auf einen Namen (Kumulieren) ist nicht zulässig.
 
Frage 8: Wie funktioniert das Berufungsverfahren?
Die Berufung der Kirchenvorsteher/innen geschieht durch den Stadtkirchenvorstand auf Vorschlag des amtierenden Kirchenvorstandes. An der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes über die Berufungsvorschläge nehmen in einer gemeinsamen Sitzung die neugewählten Kirchenvorsteher/innen mit Stimmrecht teil.
 
Frage 9: Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich beim amtierenden Kirchenvorstand bis zum dritten Tage vor dem Wahltag beantragt werden. Wahlbriefe können bis zum Beginn der Wahl an den Kirchenvorstand gesandt werden. Nähere Auskünfte sind im Pfarrbüro in der Anderter Str. 42 zu erhalten. Tel. 0511/585234
 
Frage 10: Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?
Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Namen der Gewählten werden im nächsten Gottesdienst nach der Wahl sowie im Gemeindebrief bekanntgemacht.
 
Frage 11: Wie lange ist die Amtszeit eines Kirchenvorstandes?
Die Kirchenvorstände werden gleichzeitig alle sechs Jahre neu gebildet. Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am 1. Juni 2012.
 
Frage 12: Was geschieht, wenn ein gewähltes Mitglied des Kirchenvorstandes aufhört?
Scheidet ein gewähltes Mitglied aus seinem Amt aus, so tritt die Ersatzkirchenvorsteherin oder der Ersatzkirchenvorsteher, mit der nächsthöheren erreichten Stimmenanzahl in den Kirchenvorstand ein.
 
Frage 13: Was ist, wenn ein berufenes Mitglied des Kirchenvorstandes aufhört?
Scheidet ein berufenes Mitglied aus dem Kirchenvorstand aus, so ist eine Kirchenvorsteherin oder ein Kirchenvorsteher neu zu berufen.

Monatsspruch Februar

 

Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen.


1.Kor 10,23-24

Großer Flohmarkt in der St. Johannis- Kirche

Samstag, 18. März, 11.00-16.00 Uhr in der St. Johanniskirche, Anderter Str. 40

Bei uns können Sie Ihre wertvollen Stücke gerne noch verkaufen, bevor die lieb gewonnenen Sachen in den Müll wandern. Kleidung, Spielsachen, Bücher, Geschirr ... – alles darf angeboten werden. Haben Sie Interesse, einen Stand aufzubauen? Dann melden Sie sich bitte für Ihre Tischreservierung telefonisch unter der Nummer 0511/585234.

Die Standgebühr beträgt pro Tisch jeweils einen leckeren Kuchen oder eine Torte. Denn für das leibliche Wohl der Gäste wird es eine gemütliche Kaffeestube geben. Der Aufbau Ihrer Stände ist für Samstag, den 17.3. zwischen 15.00 und 18.00 Uhr geplant. Wir hoffen auf einen fröhlichen , bunten Nachmittag mit vielen interessanten Ständen. Besuchen Sie unseren Flohmarkt und unsere Kaffeestube, nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern. Bei uns finden Sie bestimmt ein Schnäppchen!

Jahreslosung 2012

Jesus Christus spricht:  Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig.


2. Korinther 12,9

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